Wohnungslüftung – Anforderung nach aktuellem Regelwerk
Im Zuge erhöhter energetischer Anforderungen an die Gebäude, deren Bauweise und Baumaterialien hat sich die Undichtheit der Gebäudehülle drastisch reduziert. Die eingeschränkte Luftzirkulation durch die Gebäudehülle zieht eine verminderte Luftinfiltration von Außenluft in das Gebäude nach sich. Dadurch steigen Schadstoffgehalt und Luftfeuchtigkeit, die Raumluftqualität sinkt und damit nicht zuletzt der Wohnkomfort. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und die Anforderungen an richtiges Wohnraumlüften (Wohnungslüftung – Anforderung nach aktuellem Regelwerk) definiert.
Vorgaben bezüglich Wohnungslüftung
Verschiedene Regelwerke treffen hierbei Aussagen zum Thema Wohnraumlüftung. Die EG-Richtlinie (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) beschreibt, dass „den allgemeinen Innenraumklimabedingungen Rechnung“ zu tragen ist, um negative Folgen unzureichender Belüftung zu vermeiden. Die EnEV – Energieeinsparverordnung legt „ausreichende raumklimatische Verhältnisse“ und einem „zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel“ fest. Auch die DIN 1946-6 zeigt die Notwendigkeit einer nutzerunabhängigen Lüftung von Wohnräumen im Rahmen eines Lüftungskonzepts auf.
Belastung durch schlechte Raumluftqualität
Ohne ausreichende Lüftung von Wohnräumen steigen verschiedene Konzentrationen von Schadstoffen in der Raumluft der Wohnung an und vermindern erheblich den Wohnkomfort.
- Kohlendioxid-Belastung über 1000ppm, Konzentrationsfähigkeit sinkt drastisch
- Zu hohe Raumluftfeuchtigkeit erhöht die Gefahr der Schimmelbildung
- Zu hohe Schadstoffgehalte durch Baustoffe, Elektrogeräte etc.
- Unzureichende Sauerstoffzufuhr führt zu Ermüdung und Kopfschmerzen
Der Abtransport dieser Schadstoffe und eine ausreichende Sauerstoffzufuhr erfolgt am einfachsten über eine kontrollierte Wohnraumlüftung.
Mindestluftwechsel nicht eindeutig definiert
Die Vorgängerversion der aktuellen DIN 4108-2 legte fest, dass ein „durchschnittlicher Luftwechsel von 0,5 pro Stunde bei der Planung sichergestellt wird.“ Diese Passage ist aber in der Neufassung nicht mehr enthalten. Der Luftwechsel beschreibt den Austausch der kompletten Raumluft pro Zeiteinheit (0,5 pro Stunde bedeutet, dass alle 2 Stunde die Raumluft komplett umgewälzt wird). In der Fachliteratur wird zur Vermeidung von Feuchteschäden ein Mindestluftwechsel bis zu 0,8 pro Stunde als erforderlich angesehen, zur Vermeidung zu hoher Schadstoffkonzentrationen einen Mindestluftwechsel von ca. 0,8 bis 1,2 pro Stunde. Diese Luftwechselraten sind über Gebäudeundichtigkeiten nicht sicherzustellen. Der Lüftung über Undichtigkeiten am Gebäude spielt aufgrund neuer Baumaterialien nur noch eine untergeordnete Rolle. Zur ausreichenden Wohnungslüftung bedarf es zusätzlicher Lüftungsmaßnahmen.
Benutzerunterstützende Lüftung notwendig
Der Verband Fenster- und Fassadenhersteller e.V. definiert zur Realisierung eines ausreichenden Luftwechsels das Öffnen von Fenster aller 2 Stunde für ca. 10 Minuten. Ähnlich sieht es die Fachliteratur, welche 4-6 Stoßlüftungen pro Tag (Querlüftungsprinzip) fordert. Weiterhin soll ebenfalls auch nachts und bei Abwesenheit der Nutzer eine Lüftung der Wohnräume durchgeführt werden. Diese Vorgaben lassen sich über bloßes manuelles Fensteröffnen nicht realisiert. Hier bedarf es einer kontrollierten, mechanischen Wohnraumlüftung.
Dezentrale Wohnraumlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung
Zur Erhöhung der Energieeffizienz sind Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung wie der SEVi 160 optimal. Sie bieten eine nutzerunabhängige Lüftung auch nachts beim Schlafen oder bei Abwesenheit. Mit den ausgeklügelten Lüftungssystemen von SEVentilation werden bis zu 90% der Wärme der Raumluft zurückgewonnen und der frischen Außenluft zugeführt. Durch spezielle Weiterentwicklungen arbeiten Lüftungssysteme der SEVi 160-Reihe sehr leise und bieten auch durch optionale Zusatzkomponenten wie der Schalldämmhaube Premium Plus eine sehr hohe Außenschalldämmung und damit zusätzlichen Wohnkomfort.