Was ist der “Mindestluftwechsel”?
Das Thema der effizienten und energetischen Be- und Entlüftung von Wohn- und Arbeitsräumen ist aktueller denn je. Dämmende Baumaterialien und mehrfachverglaste Fenster ergeben zunehmend luftdichte Gebäudefassaden und Gebäudehüllen. Daraus ergibt sich eine Verringerung der natürlichen Luftinfiltration und damit Luftzirkulation im Neubau, aber auch in der Gebäudesanierung. Wie häufig das Raumluftvolumen pro Stunde mit Außenluft ausgetauscht wird, beschreibt der Luftwechsel n mit der Einheit 1/h. Der Luftwechsel (bzw. die Luftwechselrate / Luftwechselzahl) in Gebäuden durch natürliche Infiltration ist durch die genannten Entwicklungen im Bauwesen gesunken und wird weiter sinken. Auf ein Mindestmaß an Luftwechsel (Mindestluftwechsel) zu achten, ist damit ein oberstes Ziel von Planern, Architekten und Bauausführenden.
Besteht eine Notwendigkeit für einen Mindestluftwechsel?
Ein Mindestluftwechsel in Wohn- und Arbeitsräumen, Büros und öffentlichen Einrichtungen ist notwendig, um CO2, Schadstoffe und Gerüche aus den Räumlichkeiten heraus und Sauerstoff (O2) herein zu transportieren. Eine weitere wichtige Funktion eines Mindestluftwechsels ist der Abtransport von überschüssiger Feuchtigkeit aus dem Gebäude zum Schutz der Gebäudesubstanz vor Schimmelbefall.
Bei Häusern nach dem heutigen Baustandard liegt der natürliche Luftwechsel durch Gebäudeleckagen nur noch bei ca. 0,2 bis 0,3 pro h, was den Einsatz von zusätzlichen lüftungstechnischen Maßnahmen wie einer kontrollierten dezentralen oder zentralen Wohnraumlüftung erforderlich macht.
Berechnungsbeispiel: Wie hoch muss der Mindestluftwechsel sein?
Orientiert man sich an der DIN 1946-6 (Wohnraumlüftung), so ist ein Luftbedarf zwischen 20 und 30 m³/h und Person (20 m³/h und Person bei einer höheren als der planmäßigen Personenzahl je Nutzfläche) anzusetzen. Geht man von einer Wohnfläche von 30 m² pro Person (4 Personenhaushalt auf 120 m²) und einer Raumhöhe von 2,5 m aus, so ergibt sich ein erforderlicher hygienischer Mindestluftwechsel von 0,4 pro h (30 m³/h geteilt durch 75 m³ Raumvolumen). In Bürogebäuden geht man von einem Luftbedarf zwischen 40 m³/h und 60 m³/h pro Arbeitsplatz aus, was je nach Arbeitsplatzgröße in der Regel zu einem höheren Mindestluftwechsel als in Wohngebäuden führt. Damit reicht die natürliche Infiltration durch Gebäudeleckagen bei der heutigen dichten Bauweise bei weitem nicht aus, um hygienische und bauphysikalische Erfordernisse zu erfüllen.
EnEV legt die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels gesetzlich fest
Die Energieeinsparverordnung EnEV mit Geltungsbereich für Wohn- und Bürogebäude legt in § 6 Abs. 2 fest, dass der „zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt“ werden muss. Dies ist vor allem für Planer, Architekten und andere am Bau beteiligte Personen maßgeblich und bindend.
Installation einer kontrollierten Wohnraumlüftung
Zur Sicherstellung eines Mindestluftwechsels ist der Einbau einer dezentralen oder zentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung eine auch in energetischer Hinsicht sinnvolle Option. Im Rahmen einer richtigen Auslegung kann eine nutzerunabhängige und dauerhafte Querlüftung in den Räumlichkeiten erreicht werden. Hygienischen und bauphysikalischen Anforderungen werden durch den Einsatz von dezentralen und zentralen Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung Rechnung getragen.
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